Marlene und das Bundesverfassunsgericht

  • Marlene und das Bundesverfassunsgericht
    Ein Dokumentarfilm von Heike Sistig ua. │ Deutschland 2025 │ Länge 14 Minuten
  • FSK: LEHR
    Eignung: ab 9 Jahren
  • Online Signatur: 55507622
  • Preis Ö: auf Anfrage €
    Online Lizenzen auf Anfrage
  • Zielgruppen: GS (Kl. 4), SK I (Kl. 5 – 8)
  • Autor(en) der Materialien: Friedemann Schuchardt
  • Unterrichtsfächer:
    Ethik, Gemeinschaftskunde / Politische Bildung, Geschichte, Heimat- und Sachkunde, Religion
  • Schlagwörter:
    Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Grundrechte, Nationalsozialismus, Regeln

Der Bundestag beschließt Gesetze. Gesetze sind Regeln. Die gibt es z.B. auch im Sport. Das wichtigste Gesetz ist das Grundgesetz. In diesem steht z.B., dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, die Würde des Menschen unantastbar ist oder dass es die Meinungsfreiheit gibt.
Gegen das Grundgesetz – auch Verfassung genannt – darf kein Gesetz verstoßen, das der Deutsche Bundestag verabschiedet. Wenn das doch geschieht, kann jede Bürgerin und jeder Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. – So tat das auch die damals 11jährige Marlene, die wegen des aus ihrer Sicht gegen die Zukunft der jungen Generation verabschiedeten „Klimaschutzgesetzes“ Beschwerde mit Hilfe einer Umweltschutzorganisation und deren Anwalt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegte. Wie eine solche Beschwerde dort bearbeitet wird, bis es zu einem Entscheidungsvorschlag und schließlich Urteil kommt, wird in der Folge gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde von Marlene einstimmig recht. Damit musste der Bundestag das Gesetz entsprechend nachbessern